AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtmarketinggesellschaft Dessau-Roßlau mbH.
Im folgenden für die jeweiligen Geschäftsfelder unterteilt:

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Bedingungen für die Vermittlung von Reiseleistungen

Bedingungen der Stadtmarketinggesellschaft Dessau-Roßlau mbH für die Vermittlung von Reiseleistungen

Sehr geehrter Kunde,

die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen gelten für solche Situationen, in denen die Stadtmarketinggesellschaft Dessau-Roßlau mbH, Kavalierstr. 37-39, 06844 Dessau-Roßlau (nachstehend „SMG“ oder „Vermittler“ genannt) als Vermittler von Leistungen (Pauschalreisen, Hotelbuchungen, sonstige touristische Leistungen, usw.) auftritt. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, im Falle der Buchung Inhalt des zwischen Kunden (nachfolgend auch „Reisenden“ genannt) und der SMG zustande kommenden Vermittlungsvertrags.

Die Vermittlungsbedingungen werden an den Kunden/Reisenden vor der Buchung schriftlich oder per E-Mail übermittelt. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 251 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Vermittlungsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese an.

Anwendungsbereich dieser Vermittlungsbedingungen:

Diese Vermittlungsbedingungen gliedern sich in 3 Unterabschnitte (I-III), je nach Art der vermittelten Reiseleistung:

  1. Die ausschließlichen Regelungen für die Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung oder mehreren Reiseleistungen einer einzigen Art von Reiseleistung finden Kunden im Unterabschnitt I
  2. Die ausschließlichen Regelungen für die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen finden Kunden im Unterabschnitt II.

III. Die ausschließlichen Regelungen für die Vermittlung einer Pauschalreise finden Kunden im Unterabschnitt III.

Unterabschnitt I: Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung oder mehrerer Reiseleistungen einer einzigen Art von Reiseleistung

Die Regelungen dieses Unterabschnitts I über die Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung oder mehreren Reiseleistungen einer einzigen Art von Reiseleistung im Sinne von § 651a Abs. 3 Satz 1 BGB gelten ausschließlich, wenn die vermittelte Reiseleistung weder Teil von verbundenen Reiseleistungen (siehe hierzu Unterabschnitt II) noch Teil einer Pauschalreise (siehe hierzu Unterabschnitt III) sind.

Hierzu ist gesetzlich keine Information des Kunden mittels eines Formblattes vorgeschrieben.

  1. Abschluss des Vermittlungsvertrags, anwendbare Vorschriften

1.1 Mit der verbindlichen Anfrage, die telefonisch, schriftlich, mündlich vor Ort erfolgen kann, gibt der Kunde gegenüber der SMG ein Angebot zum Abschluss eines Vermittlungsvertrages ab. Im Rahmen des Vermittlungsvertrages wird die SMG damit beauftragt, einen Vertrag über eine bestimmte Reiseleistung bei einem Drittanbieter für den Kunden abzuschließen. Der Vermittlungsvertrag kommt mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch die SMG zustande. Auftrags- und Annahmeerklärung bedürfen keiner bestimmten Form.

Erfolgt die Auftragserteilung auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet), bestätigt die SMG den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Sollte die Angebotsbestätigung der SMG vom Angebot des Kunden abweichen, stellt dies das Angebot zum Abschluss eines neuen Vermittlungsvertrages dar, den der Kunde durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann.

1.2 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich, soweit dem nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Vermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.

1.3 Maßgeblich für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung sind ausschließlich die mit ihm getroffenen Vereinbarungen, insbesondere – soweit wirksam einbezogen – dessen allgemeine Geschäftsbedingungen.
Bei Beförderungsleistungen gelten ohne besondere Vereinbarung und ohne besonderen Hinweis die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.

  1. Vertragspflichten der SMG als Vermittler, Hinweise und Auskünfte

2.1 Die SMG berät den Kunden auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen bestmöglich. Auf Wunsch des Kunden wird durch die SMG die Buchungsanfrage beim jeweiligen Leistungserbringer durchgeführt. Nach Bestätigung der Buchung durch den Leistungserbringer erfolgt die Übergabe der Unterlagen über die jeweils vermittelte Reiseleistung an den Kunden, soweit nicht vereinbart wurde, dass dem Kunden die Unterlagen durch den Leistungserbringer direkt übermittelt werden.

2.2 Im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen haftet die SMG bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften für die richtige Auswahl der Informationsquellen und die korrekte Weitergabe an den Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Vermittler nach Maßgabe des § 675 Abs. 2 BGB nur dann, wenn ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.

2.3 Für Auskünfte zu Preisen, Leistungen, Konditionen der Buchung oder Verfügbarkeit der vermittelten Reiseleistung wird von der SMG keine Garantie oder Beschaffungsrisiko im Sinne des § 276 Abs. 1 BGB übernommen, es sei denn, es wird eine ausdrückliche Vereinbarung hierrüber getroffen. 

2.4 Die SMG ist nicht verpflichtet, bei der Vermittlung von Reiseleistungen den jeweils günstigsten Leistungserbringer der angefragten Reiseleistung zu ermitteln/anzubieten, es sei denn, es wurde eine ausdrückliche Vereinbarung darüber getroffen.

  1. Sonderwünsche

Bei der Vermittlung von Reiseleistungen werden Sonderwünsche der Kunden von der SMG lediglich an den vermittelten Leistungserbringer weitergeleitet. Soweit keine anderweitigen ausdrücklichen Vereinbarungen bestehen, steht die SMG für die Erfüllung von Sonderwünschen nicht ein. Insbesondere werden Sonderwünsche nicht Vertragsgrundlage des jeweiligen Vermittlungsauftrags. Die SMG weist darauf hin, dass Sonderwünsche regelmäßig nur im Falle einer ausdrücklichen Bestätigung des jeweiligen Leistungserbringers Inhalt des Vertrags mit dem Leistungserbringer werden.

  1. Unterlagen betreffend der vermittelten Reiseleistung

4.1 Die Aushändigung der Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen durch die SMG erfolgt entweder durch Übergabe im Geschäftslokal von der SMG oder durch postalischen oder elektronischen Versand, soweit die Unterlagen nicht direkt vom vermittelten Leistungserbringer an den Kunden übermittelt werden.

4.2 Die Parteien des Vermittlungsvertrags sind verpflichtet, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Leistungserbringers über die Reiseleistungen, die dem Kunden durch den Vermittler übergeben wurden (z.B. Buchungsbestätigungen, Eintrittskarten, Versicherungsscheine, Hotelgutscheine) auf Richtigkeit und Vollständigkeit, sowie auf Übereinstimmung mit der Buchung und dem entsprechenden Vermittlungsauftrag zu überprüfen.

 

 

  1. Mitwirkungspflichten seitens des Kunden

     

5.1 Im Falle von fehlerhaften oder unvollständigen Angaben (insbesondere persönliche Kundendaten), Unterlagen oder Auskünften über die vermittelte Reiseleistung, hat der Kunde diese gegenüber der SMG nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt für die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (etwa nicht vorgenommene Reservierungen oder Buchungen) oder für den Kunden erkennbare Mängel der Vermittlungstätigkeit der SMG.

5.2 Im Falle einer unterbliebenen Anzeige durch den Kunden entsprechend Ziffer 5.1 gilt folgendes:

5.2.1 Soweit die Anzeige des Kunden nach Ziffer 5.1 unverschuldet unterbleibt, bleiben seine Ansprüche unberührt.

5.2.2 Weist die SMG nach, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre, entfallen Ansprüche des Kunden gegenüber der SMG. Gleiches gilt, wenn die SMG den Nachweis

darüber erbringt, dass bei unverzüglicher Anzeige durch den Kunden gegenüber der SMG die Behebung des Mangels oder eine Verringerung eines Schadens – etwa durch Umbuchung oder Stornierung der vermittelten Reiseleistung gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer – möglich gewesen wäre.

5.2.3 Davon unberührt bleiben Ansprüche des Kunden in den Fällen der Ziffer 5.1 bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der SMG, ihres gesetzlichen Vertreters oder ihres Erfüllungsgehilfen beruhen. Gleiches gilt für Ansprüche bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.

5.2.4 Ebenfalls unberührt bleibt die Haftung für Buchungsfehler nach Maßgabe des § 651x BGB.

5.3. Vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtungen des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer bleiben von den Bestimmungen dieses Absatzes unberührt.

 

  1. Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer, Inkasso, Zurückbehaltung und Aufrechnung

6.1. Soweit Leistungs- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart worden sind, ist die SMG berechtigt, Zahlungen entsprechend diesen Bestimmungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Dies erfasst auch etwaige Rücktrittsentschädigungen (Stornokosten) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Leistungserbringers.

6.2 Die SMG kann Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden als Inkassobevollmächtigter des vermittelten Leistungserbringers geltend machen, soweit dies den vertraglichen Vereinbarungen zwischen der SMG und dem jeweiligen Leistungserbringer entspricht. Alternativ kann die SMG gemäß § 669 BGB auch aus eigenem Recht Ansprüche auf Grundlage der gesetzlichen Vorschusspflicht des Kunden als Auftraggeber geltend machen.

6.3 Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen der SMG nicht im Wege des Zurückbehaltungsrechts oder der Aufrechnung entgegenhalten, dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer (etwa aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages) hat. Dies gilt nicht, wenn für die Anspruchsentstehung eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten der SMG ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder die SMG gegenüber dem Kunden aus anderen Gründen für die von ihm geltend gemachten Ansprüche haftet.

 

  1. Hinweise auf die Möglichkeit der Versicherungen von Reiseleistungen

7.1 Die SMG weist den Kunden darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, zur Minimierung eines Kostenrisikos im Falle von Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.

7.2 Die SMG weist ferner darauf hin, dass derjenige Schaden, der dem Kunden durch einen Abbruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann, regelmäßig nicht durch eine Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt wird.

7.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, muss eine Reiseabbruchversicherung ebenfalls gesondert abgeschlossen werden.

7.4 Der Kunde wird ferner darauf hingewiesen, dass die Bedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten des Kunden (insbesondere Selbstbehalte, Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüsse, oder Anzeigefristen für Schäden) enthalten können.

 

  1. Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern

8.1 Der Kunde wird darauf aufmerksam gemacht, dass Ansprüche gegenüber den vermittelten Leistungserbringern regelmäßig innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden müssen. Fristen können sich aus dem Gesetz oder vertraglichen Vereinbarungen ergeben. Die SMG macht ferner darauf aufmerksam, dass diese Fristen regelmäßig nicht durch eine Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Vermittler gewahrt werden. Gleiches gilt für den Fall, wenn der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung sowohl gegenüber dem Vermittler als auch gegenüber dem Leistungserbringer Ansprüche geltend machen will.

8.2 Im Falle von Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern ist die SMG verpflichtet, dem Kunden die erforderlichen und bekannten Informationen und Unterlagen, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der vermittelten Leistungserbringer zu erteilen.

8.3 Hat die SMG die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden an den jeweiligen Leistungserbringer übernommen, haftet SMG für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur im Falle des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit.

8.4 Im Hinblick auf etwaige Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern ist die SMG nicht zur Beratung des Kunden über Anspruchsvoraussetzungen, einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen verpflichtet.

 

  1. Haftung des Vermittlers

9.1 Für das Zustandekommen von Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungserbringern übernimmt die SMG keine Haftung, es sei denn, die SMG hat eine entsprechende vertragliche Pflicht im Rahmen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden übernommen.

9.2 Vorbehaltlich einer anderslautenden ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Kunden oder einer entsprechenden Zusicherung durch die SMG haftet die SMG nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Im Falle einer entsprechenden Vereinbarung oder Zusicherung der SMG im Sinne des vorstehenden Satzes haftet die SMG bei einer erheblichen Abweichung von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers.

9.3 Eine etwaige Haftung der SMG aus § 651x BGB, sowie aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den Bestimmungen dieses Absatzes unberührt.

 

  1. Streit- und Beilegungsverfahren

10.1 Die SMG nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle teil. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlerbedingungen für den Vermittler verpflichtend würde, informiert der Vermittler die Verbraucher hierüber in geeigneter Form.

10.2 Die SMG weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen werden, auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform https://ec.europa.eu/consumers.odr hin.

 

  1. Rechtswahl, Gerichtsstand

11.1 Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und der SMG die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Für Klagen des Reisenden gegen die SMG ist der Sitz der SMG maßgeblicher Gerichtsstand.

11.2 Für Klagen gegen Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der SMG vereinbart.

 

  1. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der SMG von Kunden zur Verfügung gestellt werden, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle personenbezogenen Daten werden nach deutschem und europäischem Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung der SMG unter: www.visitdessau.com/Datenschutz/.

Unterabschnitt II: Bestimmungen bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen

Die Bestimmungen dieses Unterabschnitts II über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen gem. § 651w BGB gelten ausschließlich, soweit die SMG dem Kunden das Formblatt über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen aushändigt.

Mit dem Formblatt wird der Kunde darüber informiert, dass mit Buchung einer weiteren Reiseleistung bei der SMG keine Pauschalreise gebucht wird, aber mit Vertragsschluss des zweiten Vertrags verbundene Reiseleistungen begründet werden.

 

  1. Entsprechende Geltung von Regelungen in Unterabschnitt I

     

1.1. Für die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen gelten die nachfolgend genannten Ziffern des Unterabschnitts I dieser Vermittlungsbedingungen:

1, 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 11,12.

1.2. Ziffer 6 des Unterabschnitts I gilt mit der Maßgabe, dass der Vermittler seine Verpflichtung aus nachfolgender Ziffer 2 dieses Unterabschnitts II zur Absicherung von Zahlungen erfüllt hat.

 

  1. Zahlungen auf Vergütungen für verbundene Reiseleistungen

     

2.1 Die SMG darf bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen Zahlungen des Reisenden auf Vergütungen für Reiseleistungen nur dann entgegennehmen, wenn sie durch Abschluss einer Insolvenzversicherung gem. § 651w Abs. 3 BGB sichergestellt hat, dass diese dem Reisenden erstattet werden, soweit Reiseleistungen von der SMG selbst zu erbringen sind oder Entgeltforderungen vermittelter Leistungserbringer noch zu erfüllen sind und im Fall der Zahlungsunfähigkeit der SMG Reiseleistungen ausfallen oder der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen nicht befriedigter Leistungserbringer nachkommt.

2.2 Die SMG wird dem Kunden den Namen und die Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und in hervorgehobener Weise mitteilen und den Sicherungsschein für alle Zahlungen des Kunden an die SMG als Vermittler verbundener Reiseleistungen an den Kunden übergeben, soweit der Kunde nicht direkt an den vermittelten Leistungserbringer der verbundenen Reiseleistung Zahlungen leistet.

Unterabschnitt III: Bestimmungen für die Reisevermittlung von Pauschalreisen

Die Bestimmungen dieses Unterabschnitts III über die Vermittlung von Pauschalreiseverträgen gemäß § 651v BGB („Reisevermittlung“) gelten ausschließlich, wenn die SMG dem Kunden das Formblatt über Pauschalreisen aushändigt. Das Formblatt enthält wichtige Informationen über den vermittelten Reiseveranstalter als verantwortliches Unternehmen für die Erbringung der Pauschalreise.

 

  1. Entsprechende Geltung von Regelungen in Unterabschnitt I

1.1 Für die Reisevermittlung von Pauschalreisen gelten die nachfolgend genannten Ziffern des Unterabschnitts I dieser Vermittlungsbedingungen: 1, 2.1, 2.3, 2.4, 3, 4.2, 5.1, 7, 8.4, 9, 10 ,11, 12.

1.2 Ziffer 2.2. des Unterabschnitts I gilt nur für den Fall, wenn Informationen betroffen sind, zu deren Angabe SMG nicht gemäß § 651v Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 250 § 1 bis 3 EGBGB verpflichtet ist.

1.3 Ziffer 4.1 des Unterabschnitts I gilt nur für den Fall, wenn der Kunde keinen Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform gemäß Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat.

 

  1. Zahlungen auf Pauschalreisen

     

Die SMG und von ihr vermittelte Reiseveranstalter dürfen Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kunden-geldabsicherungsvertrag des Reiseveranstalters besteht und dem Kunden der Sicherungsschein des Reiseveranstalters mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise an den Kunden übergeben wurde.

 

  1. Erklärungen des Kunden/ Reisenden

     

Die SMG gilt als vom vermittelten Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelrügen und -anzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden/Reisenden betreffend der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. Erklärungen des Kunden/Reisenden wird die SMG unverzüglich an den vermittelten Reiseveranstalter weiterleiten. Zur Vermeidung von Zeitverlusten empfiehlt die SMG dem Kunden, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter oder dessen Kontaktstelle zu erklären.

 

  1. Hinweise

     

Die SMG weist den Kunden darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Reisenden/Kunden als Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

Allgemeine Reisebedingungen


Allgemeine Reisebedingungen der Stadtmarketinggesellschaft Dessau-Roßlau mbH

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Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Reisen, bei denen die Stadtmarketinggesellschaft Dessau-Roßlau mbH, Kavalierstr. 37-39, 06844 Dessau-Roßlau (nachstehend „SMG“ genannt) als Reiseveranstalter auftritt. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, im Falle der Buchung Inhalt des zwischen Kunden (nachfolgend auch „Reisenden“ genannt) und der SMG zustande kommenden Reisevertrages.

Die Reisebedingungen werden an den Kunden/Reisenden vor der Buchung schriftlich oder per E-Mail übermittelt. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese an.

 

  1. Abschluss des Pauschalreisevertrags, Allgemeines

     

1.1 Auf entsprechende Anfrage des Kunden übersendet die SMG dem Kunden, ggf. nach weiterer Abstimmung mit dem Kunden über seine Wünsche, ein konkretes schriftliches Angebot unter Angabe von Leistungen, Preisen und Reisezeitraum für die vom Kunden gewählte Pauschalreise. In diesem Fall kommt der Vertrag dadurch zu Stande, dass der Kunde dieses verbindliche Angebot der SMG ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen innerhalb der von der SMG im Angebot angegebenen Frist annimmt. Maßgeblich für den Vertragsschluss ist der Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung des Kunden bei der SMG. Der Kunde wird von der SMG über den Zugang der Annahmeerklärung entsprechend unterrichtet; der Vertrag kommt jedoch bereits mit Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung des Kunden bei der SMG zustande.

1.2 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Kunde eine schriftliche Reisebestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die gebuchten Reiseleistungen enthält. Bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien (Vertragsschluss vor Ort), hat der Kunde einen Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform, ansonsten, insbesondere im elektronischen Geschäftsverkehr, reicht die Übermittlung auf einem dauerhaften elektronischen Datenträger.

1.3 Sollte der Inhalt der Reisebestätigung von der SMG vom Inhalt der Buchung abweichen, liegt ein neues Angebot von der SMG vor. An dieses neue Angebot ist die SMG für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist, sofern die Abweichung nur geringfügig ist. Ist die Abweichung nicht geringfügig, gilt die in der Reisebestätigung ausgewiesene Bindungsfrist, die ab Zugang des neuen Angebots bei dem Gast/Kunden zu laufen beginnt. Der Vertrag kommt in diesem Fall zustande, wenn der Kunde das geänderte Angebot ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen schriftlich annimmt. Der Vertrag kommt spätestens durch Leistung der Anzahlung, der Restzahlung oder durch den Reiseantritt selbst zustande.

1.4 Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB), die von der SMG im Vorfeld des Vertragsschlusses gegebenen werden, werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

1.5 Die SMG weist den Kunden darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5).

Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Reisenden/Kunden als Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

1.6 Sofern der Reisende lediglich eine Eintrittskarte oder eine andere touristische Einzelleistung eines Fremdanbieters (z.B. Radausleihe) ohne weitere Reiseleistungen bucht, tritt die SMG nur als Vermittler einer Fremdleistung auf. Durch den Erwerb vermittelter Eintrittskarten/touristischer Einzelleistungen kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Reisenden/Kunden und dem jeweiligen Fremdanbieter zustande. Den Namen des jeweiligen Anbieters entnimmt der Reisende/Kunde der Eintrittskarte bzw. des Bestätigungsdokumentes für die jeweilige touristische Einzelleistung.

 

  1. Sicherungsschein, Zahlungen

     

2.1 Die SMG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Zur Absicherung der Kundengelder hat die SMG eine Insolvenzversicherung beim Versicherer tourVers GmbH / HanseMerkur Reiseversicherung AG, abgeschlossen. Ein Sicherungsschein wird der Reisebestätigung beigelegt. Darüber hinaus ergeben sich aus der Reisebestätigung die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls die Kosten der Stornierung.

2.2 Nach der Aushändigung des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises an SMG zu leisten. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Bei Buchungen, die kürzer als 30 Tage vor dem jeweiligen Reisebeginn getätigt werden, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.

2.3 Enthält die Reiseleistungen keine Beförderung des Kunden von seinem Wohnort oder einem anderen Ausgangspunkt zum Ort der vertraglichen Leistungen und/oder zurück enthalten, besteht keine Verpflichtung zur Insolvenzabsicherung und zur Übergabe eines Sicherungsscheins. Gleiches gilt, wenn im Einzelfall vereinbart ist, dass der gesamte Reisepreis ohne vorherige Anzahlung erst am Ende der Reise nach Erhalt aller Reiseleistungen zur Zahlung fällig ist.

2.4 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlt der Reisende/Kunde auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, obwohl die SMG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, ihre gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, kann die SMG von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Die SMG kann bei Rücktritt vom Reisevertrag im Sinne dieses Absatzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend den Ziffern 5.4, verlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Reisenden/Kunden unbenommen.

 

  1. Leistungen, Leistungsänderungen

     

3.1 Die SMG kann jederzeit vor Vertragsschluss eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor Buchung informiert wird.

3.2 Vor Reisebeginn ist es der SMG gestattet, Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages vorzunehmen, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen und soweit diese nach Vertragsabschluss notwendig werden und von der SMG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden.

3.3 Die SMG wird den Kunden über etwaige Leistungsänderungen unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (etwa durch E-Mail oder SMS) schriftlich informieren, sobald sie Kenntnis von dem Änderungsgrund hat. Die SMG wird dem Kunden gegebenenfalls eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbieten.

3.4 Liegt eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung oder eine Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Bestandteil des Pauschalreisevertrages geworden sind, vor, kann der Kunde entweder innerhalb einer von der SMG im Zusammenhang mit der Mitteilung über die Änderung gesetzten angemessenen Frist die Änderung akzeptieren oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Wahlweise kann er verlangen, an einer Ersatzreise teilzunehmen, soweit ihm die SMG eine solche Reise im Einzelfall angeboten hat. Reagiert der Kunde gegenüber der SMG nicht bzw. nicht innerhalb der von der SMG gesetzten Frist, so gilt die von der SMG mitgeteilte Änderung als akzeptiert, soweit der Kunde hierüber in der Mitteilung über die Leistungsänderung nach Maßgabe der Ziffer 3.3 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hingewiesen wurde.

3.5 Die SMG wird dem Kunden, im Falle geringer Kosten für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit den jeweiligen Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB erstatten.

3.6 Soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind, bleiben eventuelle Gewährleistungsansprüche des Kunden unberührt.

 

  1. Sonderwünsche

     

Buchungsstellen (sogenannte Reisevermittler) dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. Die SMG bemüht sich, dem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben sind (z. B. Zimmer benachbart oder Zimmer in bestimmter Lage) nach Möglichkeit zu entsprechen. Buchungsstellen sind weder vor noch nach Abschluss des Reisevertrages berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung der SMG von Leistungsbeschreibungen bzw. bereits abgeschlossenen Reiseverträgen abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, soweit sie hierzu nicht gesondert bevollmächtigt sind.

 

 

  1. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn, Stornokosten

     

5.1 Der Kunde kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann gegenüber der SMG unter der vorstehend angegebenen Anschrift erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

5.2 Wenn der Reisende von der Reise zurücktritt oder wenn der Reisende die Reise nicht antritt, erlischt der Anspruch auf den Reisepreis. Die SMG kann stattdessen, soweit der Rücktritt des Kunden bzw. der Nichtantritt der Reise nicht von ihr zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände (z.B. Krieg, innere Unruhe, Epidemie, Pandemie, Naturkatastrophe) auftreten, welche die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis für die bis zum Rücktritt/Nichtantritt getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen (Stornokosten) verlangen. Diese Kosten sind nachfolgend in Ziffer 5.4 unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert. Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen werden dabei berücksichtigt.

5.3 Es steht dem Reisenden frei, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von der SMG in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale gemäß Ziffer 5.4. Die SMG behält es sich im Einzelfall vor, anstelle der vorgenommenen Pauschalen nach Ziffer 5.4 eine höhere, konkret zu beziffernde Entschädigung zu verlangen, soweit die SMG entsprechend nachweist, dass ihr unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und etwaigen, anderweiten Verwendung der Reiseleistung wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind.

5.4 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittskosten beträgt in der Regel pro Person bei Stornierungen:

  • bis zum 31. Tag vor Reiseantritt: 20%
  • bis zum 21. Tag vor Reiseantritt: 25%
  • bis zum 11. Tag vor Reiseantritt: 40%
  • bis zum 6. Tag vor Reiseantritt: 70%
  • bei Rücktritt am Anreisetag/Tag der Leistung und Nichtanreise bzw. nicht Inanspruchnahme der Leistung: 90%

des Reisepreises.

5.5 Sollte die SMG infolge eines Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet sein, wird die SMG unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung Zahlungen leisten.

5.6 Von den Bestimmungen dieses Absatzes unberührt bleibt das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von der SMG durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine entsprechende Erklärung des Kunden erfolgt rechtzeitig, wenn diese der SMG 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

5.7 Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit empfohlen.

 

  1. Umbuchungen, Ersatzteilnehmer

     

6.1 Nach Vertragsabschluss besteht kein Rechtsanspruch des Kunden auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung), es sei denn, die Umbuchung ist erforderlich, weil SMG gegenüber dem Reisenden keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegeben hat; in diesem Fall kann die Umbuchung kostenlos erfolgen.

Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt nimmt die SMG auf Wunsch des Kunden, soweit durchführbar, Umbuchungen vor. Die SMG kann hierfür eine gesonderte Umbuchungsgebühr vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden in Höhe von 25,- EUR erheben. Gegenüber Leistungsträgern von der SMG (z. B. Hotels) entstehende Mehrkosten werden ggf. gesondert berechnet.

6.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der in Ziffer 6.1 genannten Frist erfolgen, können nur nach Rücktritt des Kunden vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den dort genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages durchgeführt werden, sofern die Durchführung der Umbuchung überhaupt möglich ist und für die Umbuchungswünsche des Kunden nicht nur geringfügige Kosten verursacht werden. Werden nur geringfügige Kosten verursacht, kann die SMG eine Umbuchungspauschale entsprechend Ziffer

6.1 erheben. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines neuen Reisevertrags.

6.3 Der Reisende kann gegenüber der SMG innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass an seiner Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Die Erklärung ist rechtzeitig, wenn sie der SMG nicht später als 7 Tage vor Reisebeginn zugehen. Die SMG behält sich vor, dem Eintritt des Dritten zu widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Die SMG darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind. Die SMG hat den Nachweis zu führen, in welcher Höhe durch den Eintritt Mehrkosten entstanden sind.

 

  1. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

     

7.1 Die SMG kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch die SMG vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Gleiches gilt, wenn sich ein Reisender in einem solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

7.2 Ziffer 7.1 gilt nicht, wenn für das vertragswidrige Verhalten des Kunden eine Verletzung von Informationspflichten durch die SMG ursächlich ist. Die SMG behält in diesen Fällen den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch gegebenenfalls den Wert ersparter Aufwendungen und etwaige Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen entstanden sind.

 

  1. Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände

     

Sowohl der Kunde als auch der Reiseveranstalter haben das Recht, den Reisevertrag nach § 651h BGB zu kündigen, wenn die Reise infolge bei Vertragsschluss unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände (z.B. Krieg, innere Unruhe, Epidemie, Pandemie, Naturkatastrophe) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

 

  1. Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung

     

9.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Die SMG kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich einem Vertreter der SMG vor Ort in der Tourist-Information bzw. dem Leistungspartner der SMG zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter der SMG oder des Leistungspartners der SMG nicht vor Ort und/oder vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel der SMG unter der von der SMG mitgeteilten Kontaktstelle zur Kenntnis zu bringen. Die Kontaktstelle der SMG wird in der Reisebestätigung mitgeteilt. Dem Reisenden steht es frei, die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis zu bringen.

9.2 Der Reisende kann eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

9.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die SMG innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für die SMG erkennbarem, Grund nicht zuzumuten ist. Es wird dem Reisenden empfohlen, die Kündigung in Textform zu erklären.

 

10. Mitwirkungspflicht

Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

 

 

  1. Beschränkung der Haftung

     

11.1 Die Haftung der SMG für Schäden, die nicht Körperschäden sind und von der SMG nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist gem. § 651p Abs. 1 BGB auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

11.2 Eine Haftung der SMG auf Schadensersatz ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von dem jeweiligen Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Hat der Reisende gegenüber der SMG Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung infolge einer Minderung erhält.

11.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht auf Schadenersatz von Mängeln, die vom Reisenden verschuldet sind oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht worden sind. Der Reiseveranstalter haftet auch nicht auf Schadensersatz für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Fremdleistung, die lediglich von der SMG vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Ausstellungen, Besichtigungen, Unterkünfte, Gastronomie), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet werden und damit für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung der SMG sind und soweit der jeweilige Schaden für die SMG nicht vorhersehbar und vermeidbar war. Etwaige Ansprüche des Reisenden aus §§ 651b, 651c, 651w und 651y bleiben hiervon unberührt.

11.4 Ansprüche nach § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB sind gegenüber der SMG geltend zu machen. Alternativ kann die Geltendmachung auch über den Reisevermittler erfolgen, soweit die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht wurde. Die Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

 

  1. Informationspflichten

     

12.1 Die SMG erfüllt die Informationspflichten vor Reiseanmeldung nach § 651d Abs. 1 BGB (insbesondere informiert sie über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl, Entschädigungen bei Rücktritt, Formblatt für Pauschalreisen, etc.), soweit diese nicht bereits durch den Reisevermittler erfüllt werden.

12.2 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von der SMG bedingt sind.

 

  1. Datenschutz

     

Die personenbezogenen Daten, die der Reisende der SMG zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Personenbezogene Daten des Reisenden werden nach deutschem und europäischem Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung von SMG unter: www.visitdessau.com./Datenschutz/.

 

  1. Streit- und Beilegungsverfahren

     

14.1 Die SMG nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle teil und ist dazu auch nicht gesetzlich verpflichtet.

14.2 Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen werden, auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform https://ec.europa.eu/consumers.odr hin.

 

  1. Rechtswahl, Gerichtsstand

     

15.1 Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und der SMG die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Für Klagen des Kunden/Reisenden gegen die SMG ist der Sitz von der SMG maßgeblicher Gerichtsstand.

15.2 Für Klagen von der SMG gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der SMG vereinbart.

15.3 Die vorstehenden Bestimmungen über Rechtswahl und Gerichtsstand gelten nicht, wenn und soweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind, als die Regelungen in diesen Reise-AGB oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.

Vertrags- und Vermittlungsbedingungen für Auftragsführungen

 

Vertrags- und VermittlungsBedingungen der Stadtmarketinggesellschaft Dessau-Roßlau mbH für Auftragsführungen

 

Die Stadtmarketinggesellschaft Dessau-Roßlau mbH, Kavalierstraße 37-39 06844 Dessau-Roßlau (nachstehend „SMG“ genannt) vermittelt Gästeführungen (Stadtrundfahrten und Stadtrundgänge) für Individualgäste und Gruppen als Auftraggeber (nachstehend auch „Auftragsführungen“ genannt). Die nachfolgenden Bedingungen gelten – soweit wirksam einbezogen – ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit der SMG in Bezug auf Auftragsführungen. Ergänzend gelten die Bedingungen der SMG für die Vermittlung von Reiseleistungen, abrufbar unter https://visitdessau.com/agb/.

Bitte lesen Sie diese Bedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese an. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden/Auftraggebers erkennt die SMG nur an, wenn sie der Geltung zuvor ausdrücklich schriftlich zustimmt.

Für öffentliche Gästeführungen, die von der SMG als turnusmäßige Veranstaltungen mit feststehendem Programm durchgeführt werden, gelten die Bedingungen der SMG für öffentliche Touren (abrufbar unter https://visitdessau.com/agb/).


 

  1. Gegenstand der Buchungsbedingungen für Gästeführungen


     

     

1.1 Auf Wunsch des Kunden organisiert die SMG Stadtführungen (Stadtrundfahrten oder Stadtrundgänge) für Individualgäste und Gruppen. Dazu vermittelt die SMG selbstständige Gästeführer, die für bestimmte, im Vorhinein festgelegte Stadtführungen gebucht werden können.


 

  1. Stellung der SMG und der Gästeführer; Stellung von Gruppenauftraggebern; Fremdleistungen


     

     

2.1 Die SMG tritt ausschließlich als Vermittler des Vertrages zwischen dem Kunden bzw. dem Auftraggeber der Auftragsführung (z.B. Reiseveranstalter, Reisebüro, Privatgruppe) und dem ausführenden Gästeführer auf. Der Gästeführer ist unmittelbarer Vertragspartner des Gastes bzw. Auftraggebers hinsichtlich der vermittelten Führungen und erbringt die ausgeschriebenen vertraglichen Leistungen als selbstständiger Dienstleister.

2.2 Auf die unmittelbaren Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und dem vermittelten Gästeführer finden insbesondere die mit dem Gästeführer getroffenen Vereinbarungen und – soweit wirksam einbezogen – dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen, ergänzend diese Vertrags- und Vermittlungsbedingungen Anwendung.

2.3 Bei Buchungen, die durch einen in diesen Bedingungen als „Auftraggeber” bezeichneten Dritten, insbesondere Unternehmen und juristische Personen (z.B. Reiseveranstalter, Reisebüro, Privatgruppe) vorgenommen werden, ist der Auftraggeber alleiniger Vertragspartner der SMG im Rahmen des Vermittlungsvertrages bzw. des vermittelten Gästeführers. Dies gilt nicht, soweit der Auftraggeber nach den getroffenen Vereinbarungen ausdrücklich als rechtsgeschäftlicher Vertreter der späteren Teilnehmer auftritt.


 

  1. Vertragsschluss

     

     

3.1 Buchungen für Auftragsführungen können schriftlich, per E-Mail und/oder in der Verkaufsstelle der SMG vorgenommen werden. Die Buchung stellt eine verbindliche Willenserklärung des Kunden dar. Mit seiner Buchung bietet der Kunde dem jeweiligen Gästeführer, dieser vertreten durch die SMG als dessen rechtsgeschäftlicher Vertreter, den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung für die jeweilige Führung verbindlich an und erteilt die SMG zugleich den entsprechenden Vermittlungsauftrag.

3.2 Ein Vertrag mit der SMG kommt jedoch erst dann zustande, wenn die SMG die Buchung des Kunden schriftlich oder per E-Mail bestätigt („Auftragsbestätigung”).

3.3 Die SMG weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Gästeführungen als Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden und für die der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, kein Widerrufsrecht besteht, sondern nur die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Dienstleistungen (§ 611 ff., 615 BGB) gelten. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag nicht im Fernabsatz, jedoch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist.


 

  1. Leistungen, Leistungsänderungen

4.1 Sämtliche Angaben und Darstellungen der SMG betreffend Stadtführungen in Katalogen, Broschüren, im Internet etc. stellen lediglich allgemein mögliche Leistungen beispielhaft dar. Hierdurch wird seitens der SMG keine Garantie für einen bestimmten Inhalt der Stadtführungen übernommen. Geschuldet ist nur der in der Auftragsbestätigung ausdrücklich genannte Leistungsumfang.

4.2 SMG behält sich vor, Änderungen oder Abweichungen vom vereinbarten Inhalt der Buchung vorzunehmen, soweit die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen der SMG für den Kunden zumutbar sind. Dies ist dann der Fall, wenn die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Gästeführung nicht maßgeblich beeinträchtigen oder wenn äußere Umstände (z.B. Schließung von Institutionen, kurzfristige Erkrankung des Gästeführers) vorliegen, die SMG nicht zu vertreten hat.

4.3 Die SMG wird den Kunden bzw. den Auftraggeber über etwaige Leistungsänderungen oder ‑abweichungen vom vereinbarten Inhalt der Buchung unverzüglich informieren. Gegebenenfalls wird die SMG dem Kunden bzw. dem Auftraggeber eine kostenlose Umbuchung anbieten. Sind die Änderungen oder Abweichungen für den Kunden unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nicht zumutbar, hat der Kunde/Auftraggeber das Recht vom Vertrag zurückzutreten.


  1. Auswahl von Gästeführern; Ersetzungsvorbehalt; Durchführung der Führungen; Wartezeiten; Teilnehmerzahl

     

5.1 Die Auswahl des zu vermittelnden Gästeführers steht im Ermessen der SMG nach Maßgabe der für die Stadtführung erforderlichen Qualifikation. Es besteht kein Anspruch auf die Vermittlung eines bestimmten Gästeführers.

5.2 Auch im Falle der Benennung eines bestimmten Gästeführers behält sich die SMG vor, diesen im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere wegen Krankheit) durch einen anderen, geeigneten und qualifizierten Gästeführer zu ersetzen.

5.3 Die Kontaktdaten des Gästeführes werden mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt.

5.4 Sofern im Rahmen einer Stadtführung Eintrittskosten für bestimmte Institutionen (z.B. der Stiftung Bauhaus Dessau) anfallen, sind diese vom Kunden bzw. Auftraggeber gesondert zu bezahlen. In den Institutionen gelten die jeweils allgemein gültigen Kassenpreise. Die von der SMG vermittelten Gästeführer übernehmen für Kunden oder Gruppen bezüglich Eintritts-, Bewirtungs- oder sonstiger Kosten grundsätzlich keine Zahlungsauslagen.

5.5 Vereinbarte Führungszeiten sind grundsätzlich einzuhalten. Der/die Gästeführer/in wartet 15 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten gilt der Kunde bzw. die Gruppe als nicht erschienen. Bei Verspätung des Kunden bzw. der Gruppe besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Gästeführung oder Reduzierung des Preises. Eine Verlängerung der Stadtführungen steht im freien Ermessen des Gästeführers. Ist der/die Gästeführer/in zu einer Verlängerung der Gästeführung bereit, beträgt der Aufpreis der Verlängerung 25 € pro angefangener Zeitstunde.

5.6 Ist der/die Gästeführer/in oder ein/e Vertreter/in nicht spätestens 15 Minuten nach dem vereinbarten Gästeführungsbeginn am Treffpunkt erschienen, bemüht sich die SMG während der Öffnungszeiten der Tourist-Information, eine/n andere/n Gästeführer/in zu vermitteln.

5.7 Führungen finden, soweit im Einzelfall nichts Anderes ausdrücklich vereinbart ist, bei jedem Wetter statt.

5.8 Bestimmte Stadtführungen unterliegen einer maximalen Teilnehmerzahl pro Gästeführer. Die SMG wird den Kunden/Auftraggeber in diesem Fall entsprechend informieren. Übersteigt die gewünschte Gruppenstärke die von der SMG genannte maximale Teilnehmerzahl, wird die SMG dem Kunden ggf. die Buchung eines weiteren Gästeführers anbieten; die Gruppe wird in diesem Fall geteilt.


 

  1. Zahlungsmodalitäten

     

6.1 Die konkreten Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung.

6.2 Bei den von SMG vermittelten Gruppenführungen wird der Zahlungsverkehr direkt zwischen dem Kunden bzw. Auftraggeber und jeweiligen Gästeführer abgewickelt. Der Preis für die Führungen ist in der Regel am Ende der Führung bar gegen Quittung an den/die Gästeführer/in zu entrichten. Bei Rechnungsstellung wird ein Zuschlag von 2,50 € erhoben.

6.3 Bei der Vermittlung von Fremdführungen für Individualgäste können im Einzelfall für bestimmte, im Vorhinein festgelegte Stadtführungen Tickets in der
Tourist-Information der SMG erworben werden.
Die Bezahlung der Tickets kann bar, per Kreditkarte oder per EC-Karte erfolgen.
In diesem Fall wird die SMG im Rahmen der Bezahlungsvorgänge als Inkassobevollmächtigte des vermittelten Gästeführers tätig.


 

  1. Stornierung durch den Kunden/Auftraggeber; Nichtinanspruchnahme von Leistungen

     

7.1 Für die Vermittlung von Gruppenführungen gilt:

7.1.1 Eine kostenlose Stornierung ist bis spätestens 7 Werktage vor Gästeführungsbeginn möglich. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang der Stornierungserklärung bei der SMG. Die Stornierungserklärung bedarf keiner bestimmten Form. Die SMG empfiehlt insoweit Textform.

7.1.2 Ab dem 6. bis zum 4. Werktag vor Leistungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,- € für die Vermittlung von Gruppenführungen erhoben.

7.1.3 Ab dem 3. Werktag vor Beginn der Gästeführung ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu zahlen.

7.1.4 Die vereinbarte Vergütung ist ebenfalls vollständig zu bezahlen, wenn der Kunde bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies vom Gästeführer oder der SMG zu vertreten ist, ganz oder teilweise nicht in Anspruch nimmt (insbesondere durch Nichterscheinen bei der Führung ohne Kündigung des Vertrages), obwohl der Gästeführer zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist.

7.1.5 Der Gästeführer muss sich im Rahmen der Ziffern 7.1.3 und 7.1.4 jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen sowie eine Vergütung, die er durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, nachzuweisen, dass durch die Stornierung oder das Nichterscheinen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


7.2 Für die Vermittlung von Fremdführungen für Individualgäste gilt:

7.2.1 Haben Individualgäste Tickets in der Tourist-Information für bestimmte, im Vorhinein festgelegte Stadtführungen erworben, so ist ein Kündigungs- und Rücktrittsrecht – soweit gesetzlich zulässig – grundsätzlich ausgeschlossen. Insoweit gelten die Bestimmungen in Ziff. 8 dieser Bedingungen entsprechend.

7.3 Durch die vorstehenden Regelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Rechte des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle von Mängeln der Dienstleistungen des Gästeführers bzw. der Vermittlungsleistungen der SMG sowie sonstige gesetzliche Gewährleistungsansprüche unberührt.


 

  1. Umbuchungen

     

8.1 Die SMG weist den Kunden bzw. der Auftraggeber darauf hin, dass bei Verträgen über Gästeführungen kein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Umbuchungen – insbesondere Änderungen betreffend des Termins der Gästeführung, der vereinbarten Uhrzeit und des Zielortes der Führung besteht.

8.2 Sollte im Einzelfall gleichwohl eine Umbuchung möglich sein, kann SMG die Durchführung einer Umbuchung 7 Werktage vor Führungsbeginn von einem mit dem Gast bzw. dem Auftraggeber im Einzelfall zu vereinbarenden Bearbeitungsentgelts abhängig machen. Im Falle von umfangreichen Umbuchungen und Änderungen von bereits verbindlich gebuchten Leistungen (Gästeführer) kann die SMG je nach Arbeitsaufwand Bearbeitungsgebühren von bis zu € 30,00 berechnen.

8.3 Nach der in Ziffer 8.2 genannten Frist ist eine Umbuchung grundsätzlich nicht mehr möglich. In diesem Fall bedarf es einer Stornierung/Kündigung des Dienstleistungsvertrages mit dem Gästeführer nach Maßgabe von Ziffer 7 dieser Bedingungen verbunden mit einer gleichzeitigen Neubuchung.


 

  1. Haftung

     

9.1 Im Rahmen der Vermittlungstätigkeit haftet die SMG bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur für Vorsatz und für grobe Fahrlässigkeit und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von SMG auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden und in jedem Fall auf den dreifachen Wert der angebotenen Leistung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungsgehilfen der SMG. Soweit SMG eine entsprechende weitergehende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast übernommen hat, haftet die SMG für ordnungsgemäße Erfüllung der Vermittlerpflichten.

9.2 Für Leistungen, Mängel, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit der Führung haftet SMG nicht, es sei denn, die Gästeführung ist als vertraglich vereinbarte Leistung Teil einer Pauschalreise oder eines sonstigen Angebots anzusehen, bei der die SMG unmittelbarer Vertragspartner des Gastes, bzw. des Auftraggebers ist. Hiervon unberührt bleibt eine etwaige Haftung der SMG aus dem Vermittlungsverhältnis nach Maßgabe von Ziffer 9.1 dieser Bedingungen.


 

  1. Besondere Bestimmungen in Hinblick auf Pandemien (insbesondere Coronavirus SARS-CoV-2)

10.1 Die vereinbarten Leistungen durch jeweiligen Gästeführer werden stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht.

10.2 Kunde bzw. Auftraggeber erklären sich damit einverstanden, angemessene Verhalts- und Hygienekonzepte bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und auftretende typische Krankheitssymptome dem Gästeführer unverzüglich mitzuteilen.

10.3 Kann die vereinbarte Leistung aufgrund von behördlichen Maßnahmen nicht durchgeführt werden, gelten insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.


 

  1. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde/Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der SMG und dem Kunden der Sitz der SMG.

Bedingungen für öffentliche Gästeführungen

 

Bedingungen der Stadtmarketinggesellschaft Dessau-Roßlau mbH für Öffentliche Gästeführungen

 

 

Die Stadtmarketinggesellschaft Dessau-Roßlau mbH, Kavalierstraße 37-39 06844 Dessau-Roßlau (nachstehend „SMG“ genannt) veranstaltet Öffentliche Gästeführungen (Rundfahrten und Stadtrundgänge) für Individualgäste und Gruppen (nachstehend auch „Kunde“ genannt), die als turnusmäßige, themenspezifische Veranstaltungen mit feststehendem Programm stattfinden. Für die Veranstaltung und Durchführung der Öffentlichen Gästeführungen gelten – soweit wirksam einbezogen – die nachfolgenden Bedingungen. Ist die Öffentliche Gästeführung vertraglich vereinbarter Teil einer Pauschalreise, gelten die Allgemeinen Reisebedingungen der SMG (abrufbar unter https://www.visitdessau.com/agb/) entsprechend.

Bitte lesen Sie diese Bedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese an. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt die SMG nur dadurch an, dass sie ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

Für Gästeführungen (Stadtrundfahrten und Stadtrundgänge), die SMG an Individualgäste und Gruppen lediglich vermittelt werden („Auftragsführungen“), gelten die Vertrags- und Vermittlungsbedingungen der SMG für Auftragsführungen (abrufbar unter https://www.visitdessau.com/agb/), ergänzend die Bedingungen der SMG für die Vermittlung von Reiseleistungen (abrufbar unter https://www.visitdessau.com/agb/).


 

  1. Vertragsschuss; Erwerb von Tickets für Öffentliche Gästeführungen

1.1 Buchungen für Öffentliche Gästeführungen können schriftlich, per E-Mail und/oder in der Tourist-Information der SMG vorgenommen werden. Die Buchung stellt eine verbindliche Willenserklärung des Kunden dar.

1.2 Der Dienstvertrag über die gebuchte Öffentliche Gästeführung kommt durch den Kartenerwerb bzw. die Auftragsbestätigung der SMG zustande, die keiner bestimmten Form bedarf.

1.3 Die SMG weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Gästeführungen als Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden und für die der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, kein Widerrufsrecht besteht, sondern nur die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Dienstleistungen (§ 611 ff., 615 BGB) gelten. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag nicht im Fernabsatz, jedoch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist.

1.3 Tickets für Öffentliche Gästeführungen der SMG können – je nach Art der Öffentlichen Tour – in der Tourist-Information (Ratsgasse 11, 06844 Dessau-Roßlau) der SMG erworben werden.

1.4 Darüber hinaus können Tickets für Öffentliche Touren der SMG im Internet über den

Diensteanbieter „Reservix“ erworben werden. In diesem Fall gelten für den Erwerb der Tickets – soweit wirksam einbezogen – die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Reservix (abrufbar unter: https://cdn.reservix.com/AGB/AGB_Ticketkunde_RX_DE.pdf)

1.5 Soweit die SMG auf dem jeweiligen Ticket oder im Rahmen der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als Veranstalter der touristischen Leistung genannt ist, vertreibt die SMG die Tickets nur als Vermittlerin im Auftrag des jeweiligen Veranstalters/Gästeführers. Insoweit gelten die Vertrags- und Vermittlungsbedingungen der SMG für Auftragsführungen (abrufbar unter https://www.visitdessau.com/agb/) entsprechend.


 

  1. Leistungen; Leistungsänderungen; Fremdleistungen

2.1 Angaben und Darstellungen zu den Öffentlichen Gästeführungen der SMG in Katalogen, in Broschüren, im Internet etc. wurden von der SMG sorgfältig erstellt. Hierdurch wird seitens der SMG keine Garantie für einen bestimmten Inhalt der Stadtführungen übernommen. Geschuldet ist nur der in der Auftragsbestätigung ausdrücklich genannte Leistungsumfang.

2.2 Angaben zur Dauer von Führungen verstehen sich als Circa-Angaben.

2.3 Die inhaltliche Ausgestaltung der einzelnen Öffentlichen Gästeführungen obliegt im Detail dem ausführenden Gästeführer. Daher sind geringfügige Abweichungen zwischen den von der SMG gemachten Angaben und der konkreten Öffentlichen Tour im Einzelfall möglich.

2.4 Für Stadtrundfahrten gilt: Bei der Bereitstellung von Bussen für Stadtrundfahrten arbeitet die SMG mit selbstständigen Busunternehmen zusammen. Die Beförderung im Rahmen von Stadtrundfahrten erfolgt nicht durch die SMG selbst, sondern wird eigenständig durch das jeweils beauftragte Busunternehmen durchgeführt. Sämtliche Unternehmerpflichten nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) treffen dabei nur den ausführenden Beförderungsunternehmer.


 

  1. Auswahl von Gästeführern; Ersetzungsvorbehalt; Durchführung der Führungen; Teilnehmerzahl; Führungszeiten

3.1 Die Auswahl des vom zu beauftragenden Gästeführers steht im Ermessen der SMG nach Maßgabe der für die Stadtführung erforderlichen Qualifikation. Es besteht kein Anspruch auf die Beauftragung eines bestimmten Gästeführers.

3.2 Auch im Falle der Benennung eines bestimmten Gästeführers behält sich die SMG vor, diesen im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere wegen Krankheit) durch einen anderen, geeigneten und qualifizierten Gästeführer zu ersetzen.

3.3 Der Kontakt mit dem Gästeführer erfolgt erst vor Ort. Aus Datenschutzgründen werden die privaten Daten des vermittelten Gästeführers seitens der SMG nicht an Dritte weitergegeben.

3.4 Die Teilnehmerzahl für Öffentliche Gästeführungen ist begrenzt. Die SMG bemüht sich, nicht mehr Tickets für eine Öffentliche Gästeführung zu verkaufen, als Plätze für die jeweilige Tour zur Verfügung stehen. Sollte es im Einzelfall dennoch zu Überbuchungen kommen, kann der betroffene Kunde – wenn eine Teilnahme an der Tour nicht ausnahmsweise trotzdem möglich ist – sein Ticket gegen volle Kostenerstattung zurückgeben. Alternativ kann der Kunde das Ticket gegen das Ticket für eine andere gleichwertige Öffentliche Gästeführung eintauschen, sofern die SMG ihm eine solche anbietet.

3.5 Alle Öffentliche Gästeführungen werden zu von der SMG festgelegten Zeiten durchgeführt. Eine Verschiebung des Beginns der jeweiligen Führung bzw. eine Wartezeit des Gästeführers auf das Eintreffen von Gästen scheidet daher grundsätzlich aus. Dies gilt auch, wenn Gäste unverschuldet am pünktlichen Erscheinen gehindert sind.

 

  1. Zahlungsmodalitäten, Preise


4.1 Die konkreten Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung.

4.2 Die Bezahlung der Touren kann bar in der Tourist-Information der SMG ), per Kreditkarte oder per EC-Karte erfolgen.

4.3 Die von der SMG angegebenen Preise schließen die Durchführung der Gästeführung und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen mit ein. Sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Gästeführung (z.B. Eintrittsgelder, Verpflegungskosten sowie Beförderungskosten mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln usw.) sind nur dann im vereinbarten Preis eingeschlossen, wenn sie unter den Leistungen der Gästeführung ausdrücklich aufgeführt oder verbindlich vereinbart sind.

4.4 Die von der SMG angegebenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.


 

  1. Umbuchungen; Folgen bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen

5.2 Die SMG weist den Kunden darauf hin, dass bei Öffentlichen Führungen kein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Umbuchungen – insbesondere Änderungen betreffend des Termins der Gästeführung, der vereinbarten Uhrzeit und Zielortes der Führung besteht.

5.3 Nehmen Kunden die vereinbarte Leistung, ohne dass dies die SMG oder ihren Erfüllungshilfen zu vertreten ist, ganz oder teilweise nicht in Anspruch (insbesondere durch Nichtantritt der Führung), obwohl die SMG bzw. der von ihr beauftragte Gästeführer zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

5.4 Die vereinbarte Vergütung ist vollständig zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Gästeführung besteht. Die SMG muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was sie infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.


 

  1. Kündigung und Rücktritt

6.1 Bei Öffentliche Gästeführungen ist ein Kündigungs- und Rücktrittsrecht – soweit gesetzlich zulässig – grundsätzlich ausgeschlossen. Insoweit gelten die Bestimmungen in Ziff. 5 dieser Bedingungen entsprechend.

6.2 Gesetzliche oder vertragliche Ansprüche des Kunden im Falle von Mängeln der vertraglich vereinbarten Leistung bleiben unberührt.


 

  1. Haftung

Die SMG haftet unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie in Fällen der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen. Ebenso haftet die SMG unbeschränkt bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet die SMG nur im Falle der Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen darf („wesentliche Vertragspflichten”), jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden.


 

  1. Besondere Bestimmungen in Hinblick auf Pandemien (insbesondere Coronavirus SARS-CoV-2)

8.1 Die vereinbarten Leistungen durch jeweiligen Gästeführer werden stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht.

8.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, angemessene Verhalts- und Hygienekonzepte bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und auftretende typische Krankheitssymptome dem Gästeführer unverzüglich mitzuteilen.

8.3 Kann die vereinbarte Leistung aufgrund von behördlichen Maßnahmen nicht durchgeführt werden, gelten insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.


 

  1. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der SMG und dem Kunden der Sitz der SMG.

Teilnahmebedingungen Gewinnspiele

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der

Stadtmarketinggesellschaft mbH Dessau-Roßlau

 

Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für Gewinnspiele, die von der Stadtmarketinggesellschaft mbH Dessau-Roßlau, Kavalierstraße 37-39, 06844 Dessau-Roßlau, (nachfolgend SMG genannt) veranstaltet werden. Bedingungen, die im Rahmen mit dem jeweiligen Gewinnspiel, etwa auf der Gewinnspielseite, angegeben sind, gehen diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen vor.

Vorrangige Zusatzbedingungen

 

Die Bedingungen, unter denen eine Teilnahme an einem konkreten Gewinnspiel möglich ist sowie gegebenenfalls Sonderregelung über die Ermittlung der Gewinner und der bereitgestellten Gewinne erfolgen in den Zusatzbedingungen zum jeweiligen Gewinnspiel.

Teilnahme

 

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. An Personen unter 14 Jahren erfolgt keine Gewinnausschüttung. Minderjährige bedürfen zu ihrer Teilnahme, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, der schriftlichen Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten. Es gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter der SMG und firmenrechtlich verbundener Unternehmen sowie deren Familienangehörige. Jede Person darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen. Die Teilnahme über automatisierte Massenteilnahmeverfahren Dritter ist unzulässig.

Die SMG behält sich vor, Teilnehmer bei Verdacht auf Missbrauch, Manipulation oder strafbares Verhalten vom Gewinnspiel auszuschließen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an dem Gewinnspiel besteht nicht.

Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen und/oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen behält sich die SMG das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen und Gewinne nicht auszuschütten bzw. nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.

Die Teilnahme an den Gewinnspielen ist kostenlos. Die Teilnahme und die Gewinnchancen sind unabhängig vom Erwerb von Waren. Kosten für Porto oder die Internetverbindung sind von jedem Teilnehmer selbst zu tragen.

Auslosung

 

Die Gewinne werden unter allen Teilnehmern verlost. Pro Teilnehmer und Gewinnspiel ist immer nur ein Gewinn möglich, sofern nicht in den Zusatzbedingungen zum jeweiligen Gewinnspiel anderweitig angegeben.

Die Gewinner werden nach Ende des Gewinnspiels per E-Mail benachrichtigt. Im Falle einer nicht zustellbaren Benachrichtigung ist die SMG nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen.

Datenschutz

 

Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die SMG die erhobenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels nutzt. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, dieses Einverständnis zu widerrufen und von der Teilnahme zurückzutreten. Die Gewinner sind mit der eventuellen einmaligen Veröffentlichung ihres Namens einverstanden. Sofern der Teilnehmer seine Einwilligung dazu erklärt hat, nutzt die SMG seine Daten auch, um dem Teilnehmer per E-Mail o.ä. zukommen zu lassen. Diese Einwilligung kann der Teilnehmer jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Bitte beachten Sie auch die Datenschutzregelungen der SMG, siehe https://www.visitdessau.com/datenschutz/

Sonstiges

 

Die SMG behält sich vor, die Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels jederzeit zu ändern, das Gewinnspiel ohne Vorankündigung und Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden oder zeitlich auszudehnen, insbesondere, wenn die planmäßige Durchführung des Gewinnspiels aus rechtlichen oder technischen Gründen nicht gewährleistet ist.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

Erwerb von Waren

Sie können über unser Kontaktformular, per e-Mail post@smg-dessau-rosslau.de oder Telefonisch unsere angebotenen Waren käuflich erwerben. Das von ihnen schriftlich oder telefonisch abgegebene Angebot zum Kauf wird von der Stadtmarketinggesellschaft Dessau-Roßlau mbH durch eine Bestätigung per E-Mail angenommen und führt zum Abschluss des
Kaufvertrages.

Der Kaufpreis und die Versandkostenpauschale sind per Vorkasse zu zahlen. Am Lager vorrätige Ware wird nach Rechnungslegung und Zahlungseingang innerhalb von 1 – 2 Werktagen versandfertig bearbeitet.
Sollte ein Produkt nicht vorrätig sein, werden Sie vorab umgehend durch uns
informiert.

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Preise. Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen deutschen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Der Versand unserer Ware erfolgt über DHL. Als Päckchen ist die Sendung nicht versichert, das Risiko des Versands liegt beim Empfänger.

Für eine Versicherung und gleichzeitige Sendungsverfolgung empfehlen wir den Versand als Paket, der Preis dafür beträgt 7,49 Euro.
In diesem Fall haftet DHL beim deutschlandweiten Versand gegen Verlust oder
Beschädigung des Paketes bis 500 EUR.

Bitte informieren Sie uns über Ihre gewünschte Versandform.

Wiederrufsbelehrung:
Ihnen steht das gesetztliche Wiederrufsrecht zur Verfügung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den abgeschlossenen Kaufvertrag zu wiederrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware bzw. bei Teillieferungen die letzte Lieferung in Besitz genommen hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Tourist-Information Dessau Roßlau, Ratsgasse 11, 06844 Dessau-Roßlau, Telefon 0340 88292000, E-Mail post@visitdessau.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder EMail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, sind die
unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware an die Stadtmarketinggesellschaft
Dessau-Roßlau mbH durch Sie zu tragen.
Dies gilt nicht, wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht.